Dieser Ansatz kann an die dem Land entsprechend
parametrisierte X-Mentalität angepasst werden.
Intellektuell ist die 6Ra-Schweizer Mentalität im 10. Rang, und
setzt sich nach dem Subsidiaritätsprinzip tatkräftig für Lösung im
Volk ein. Indem sie die F6-Kontrolle über die Ra-Ausarbeitung der
eigenen Rahmenbedingungen übernimmt, ist sie eigentlich Herr der
Anmassung von TV-verantwortbarer Lebens-qualität; hin zum >5 guten
Wohl des Volkes,
sind damit ihre Bürger personen-neutral#2 gefordert, sich bei ihrer Arbeit#1, §3-integer
dafür einzusetzen. Wer in der Schweiz leben und mitwirken will,
lerne die Bedeutung dieser Mentalität verstehen, und integriere
sich so rasch wie möglich damit, allen voran die, welche in der Politik,
der Justiz, an den Hochschulen, in staatlich subventionierten
Hilfswerken, und in Kunst, Kultur und in den Medien tätig sind.
Es sollen möglichst alle Bewohner der Schweiz, deren
Grundlagen des
Zusammenlebens, anerkennen und persönlich bereit sein, folgende Werte, Pflichten und Normen zu
respektieren:
DIE INTELLEKTUELL
VERSCHÜTTETEN GRUNDLAGEN DES ZUSAMMENLEBENS
Seit
1968 begannen sich die
meisten Politiker mit Symbolpolitik hin zu ihrer blossen
Massenattraktivität den Grundlagen der Ökologie und
Humansystemen zu verschliessen. Die
Intellektuellen erklärten sogar 1991 mit "700-Jahre Schweiz sind
genug!" der Schweiz mit dem anschliessenden Marsch durch die
Institutionen den Mentalbürgerkrieg. Und das
wie sich jetzt zeigt mit zunehmendem Vertrauensverlust zwischen Volk
und Eliten, hin zu verheerender Wirkung auf die
Umwelt und die Synergie im
Zusammenleben. Seit Donald Trumps Wahlkampf ist das
Links-rechts-Schema ausgehebelt; am
24.11.2016 hat die intellektuelle Welt ihr Restleben
ausgehaucht. Der Islam verwischt die Fronten, und u.a. der
sogenannte Antirassismus und die Gutmenschen-Medien vernebeln mit
zunehmend ideologisch polarisierendem Denken in Meinungen. In
der Schweiz hat im April 2017 die Blick-Gruppe für des gemäss
Umfragen grösste Problem der
Bevölkerung mit einem
Integrations-Vertrag für Migranten, die Verantwortung übernommen.
Damit würden die
bisher am wenigsten Integrierten mehr integriert
werden, als es die meisten so genannten
Volksvertreter es eigentlich sind!
Die zum Wohle des Volkes eigentlich
Angestellten, haben seit Jahrzehnten ohne
wirklichkeitsbezogene Grundlagen und klare
Verbindlichkeit an den grossen Problemen dieses Landes versagt und mit ihren
versteckten, INTERNATIONAL-sozialisitischen Absichten
das Volk verwirrt. Und wie
damals, am Ende der Sowjetunion, ist trotzdem die 6Ra-Schweizer
Mentalität lebendig geblieben und wartet auf ihre Auferstehung - so
wie SIE mit Ihrer Substanz auf Ihre! Das Staatsfernsehen
spielt dagegen in der
ARENA den Zerfall der Verantwortlichen auf Kosten des mit
Zwangsgebühren für dumm verkauften Volkes vor und die Bundespolitik
setzt die Verfassung immer mehr nicht mehr im Interesse des Volkes
um und integriert sich immer mehr in die EU gegen den
Geist der im
Bundesbrief von 1291 begründeten 6Ra-Substanz der Schweiz zu
deren Bewahrung gegenüber der Arglist der Zeit. Kurz,
es ist auch in der Schweiz Zeit,
dass sich ihre Bewohner, SIE zu ihrem eigenen Wohl, wieder auf
die 6Ra-Substanz als ihre Wurzel hier besinnen!
DIE RECHTE
1. Das Schweizer Recht gilt in der
Schweiz für alle gemäss Bundesverfassung im Namen Gottes des
Allmächtigen, konkret gemäss der Bedeutung der von ihm geschaffenen
Ordnung der Wirklichkeit in der naturwissenschaftlich
begründeten Ökologie, und den persönlich-relevanten Gesetzen der Lebens- durch Aufgabenerfüllung.
Jeder Mensch ist vor den, ihn betreffenden Gesetzen
für die Konsequenzen gleich verantwortlich.
2. Das Landesrecht steht über
Religion, Ideologien und deren Spin und darüber anmassenden
anderen Rechten und Spitzfindigkeiten.
Der G1-Glaube ist die einem eigene,
innere Beziehung zum G2-Durch-bruch
seines X-Wesens auf dem eigenen
G3-Lebensweg in
G4-Wahrheit zur G5-Lebens-
durch Aufgabenerfüllung da
persönlich-relevant, soweit nicht beliebig unter
der
OPTION I; bloss hin zur Massenattraktivität
oder eigensinnig substanzlos anmassend interpretiert, Privatsache. Daraus
folgende Entscheidungen sind soweit freiwillig, wie sie nicht
gegen die eigene OPTION II und die
seiner Mitmenschen gerichtet sind. Niemand darf aus irgendwelchen
anderen, religiösen, ideologischen, genderwahnsinnigen, und
anderen nicht
natur- und lebenswissenschaftlichen Gründe gezwungen werden, etwas zu tun oder zu unterlassen,
das er oder sie nicht will.
3. Mann und Frau sind
gleichberechtigt; die Geschlechter haben in allen nicht
geschlechtsspezifischen
Belangen die gleichen Rechte
und Pflichten. Frauen und Männer
werden in der Öffentlichkeit,
bei der Arbeit und zu Hause mit
gleichem Respekt für ihre OPTION II behandelt.
4. Jeder Einwohner der Schweiz geniesst im obigen Rahmen
hohe persönliche Freiheit.
Jeder darf nach den eigenen
Vorstellungen leben, sofern
keinem anderen dadurch ein
Nachteil entsteht. Niemand darf
wegen Herkunft, sexueller
Orientierung, Hautfarbe,
politischer Gesinnung oder
Religion diskriminiert, oder pre-trans-trapt
werden, sondern ist
von Beteiligten und Institutionen, statt an deren OPTION I
Komfortzone zu beschränken (trap), in der Entwicklung
pre-zurück geblieben, der
Lebensphase gerecht werdend zu fördern, und im Versuch, offene
Probleme mit wirklich weiter führenden Lösungsansätzen
zu trans-zendieren, in seiner
OPTION II zu fordern, sich mit
entsprechender Aufgabenerfüllung zu beweisen.
5. Alle dürfen sich über alles aus ihrer OPTION II heraus
zum Ausdruck bringen,
und daraus verantwortlich mitwirken.
Die Schweiz kultiviert kein Tabu, auch nicht
die drei der OPTION I
Wissenschaften, in
Wort, Gedanken und Taten!
DIE PFLICHTEN
1. Jeder beherrscht oder lernt
eine Landessprache.
Nur wer Deutsch, Französisch,
Italienisch oder Rätoromanisch
in Wort und Schrift beherrscht,
ist in der Lage, am täglichen Leben teilzunehmen; und damit soll
man seine
obigen Rechte, und die seiner Mitmenschen verstehen und in seiner
Lebensentwicklung
achten und sie erfüllend, wirklichkeitsbezogen weiter zu entwickeln
lernen.
2. Jedes Kind besucht die Schule –
und respektiert die Regeln im Kontext des Obigen. Die Teilnahme am Unterricht
verhilft allen Kindern zu einem
guten Start in Gesellschaft und
Arbeitswelt. Schulprogramm und
Schulordnung sind für alle
verbindlich. Lehrpersonen geniessen, wie gemäss den 10 Geboten
die Eltern, besonderen Respekt für die Förderung obiger Rechte
und die Forderung deren Verstehens und Einhaltung.
3. Jeder nimmt am Schweizer
Alltag hin zu seiner Lebens- durch
Aufgabenerfüllung teil.
Wie, wo und auf welche Weise
man sein tägliches Leben
gestaltet, bleibt jedem dazu selbst
überlassen.
Die Schweiz toleriert jedoch
keine Absonderung in Gruppen,
die geltendes Recht missachten,
beugen oder verhöhnen.
4. Jeder verteidigt die Freiheit im obigen Rahmen.
Die Freiheit des Individuums für seine
OPTION II ist
ein ebenso hohes Gut wie die
Freiheit des Landes gemäss seiner Bundesverfassung – beide sind
nur dann gesichert, wenn sich
jeder Einzelne für sie einsetzt.
5. Jeder sorgt für sich selbst.
Alle erwachsenen Bewohner der
Schweiz sorgen selber für ihre
Existenz. Der Staat betreibt soziale
Einrichtungen für die, denen
das ohne Hilfe nicht gelingt, oder die mit ihrer Substanz und
Fähigkeit in Wissenschaft, Darstellungskunst und Kultur wirklich
erstrebenswert im obigen Rahmen Förderung verdienen.
DIE NORMEN
1. Man zeigt sein Gesicht, und macht sich
in seinen
Absichten nachvollziehbar verständlich.
2. Man reicht einander bei der Begrüssung
und zum Abschied respektvoll die Hand.
3. Man behandelt allen voran Amtspersonen, ob Frau oder
Mann, wo sie im obigen Rahmen qualifiziert sind, korrekt und
mit Respekt.
4. Man hält Ordnung, Ehrlichkeit
und Anstand hoch und steht dafür mit
Zivilcourage und gewissenhaft integer weiter zu LebensErfüllenden Plattformen führend
ein.
5. Man trägt Konflikte aus
anderen Ländern und Kulturen
nicht in die Schweiz und mischt sich nicht in fremde Händel ein,
wo man nicht zu deren Befriedung erstrebenswert beitragen kann.
Jeder Bewohner der Schweiz sollte das beim Einwohnermeldeamt
beglaubigen mit
Vorname, Nachname:
Addresse:
Ort und Datum:
Unterschrift:
Ermöglichen Sie mir bitte mit Ihrem
Feedback, dass ich dieses Anliegen zum Wohle der Schweiz optimieren kann:
00.04.27:Qualifikation
setzt ein gewisses Mass an
Integration voraus...