Integration

Es geht JETZT um die noch rechtzeitige Umsetzung der bisher verantwortungslos tabuisierten Grundlagen für OPTION II

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INTEGRATIONS-VERTRAG

Dieser Ansatz kann an die dem Land entsprechend parametrisierte X-Mentalität angepasst werden.

Intellektuell ist die 6Ra-Schweizer Mentalität im 10. Rang, und setzt sich nach dem Subsidiaritätsprinzip tatkräftig für Lösung im Volk ein. Indem sie die F6-Kontrolle über die Ra-Ausarbeitung der eigenen Rahmenbedingungen übernimmt, ist sie eigentlich Herr der Anmassung von TV-verantwortbarer Lebens-qualität; hin zum >5 guten Wohl des Volkes, sind damit ihre Bürger personen-neutral#2 gefordert, sich bei ihrer Arbeit#1, §3-integer dafür einzusetzen. Wer in der Schweiz leben und mitwirken will, lerne die Bedeutung dieser Mentalität verstehen, und integriere sich so rasch wie möglich damit, allen voran die, welche in der Politik, der Justiz, an den Hochschulen, in staatlich subventionierten Hilfswerken, und in Kunst, Kultur und in den Medien tätig sind. Es sollen möglichst alle Bewohner der Schweiz, deren Grundlagen des Zusammenlebens, anerkennen und persönlich bereit sein, folgende Werte, Pflichten und Normen zu respektieren:

DIE INTELLEKTUELL VERSCHÜTTETEN GRUNDLAGEN DES ZUSAMMENLEBENS

Seit 1968 begannen sich die meisten Politiker mit Symbolpolitik hin zu ihrer blossen Massenattraktivität den Grundlagen der Ökologie und Humansystemen zu verschliessen. Die Intellektuellen erklärten sogar 1991 mit "700-Jahre Schweiz sind genug!" der Schweiz mit dem anschliessenden Marsch durch die Institutionen den Mentalbürgerkrieg. Und das wie sich jetzt zeigt mit zunehmendem Vertrauensverlust zwischen Volk und Eliten, hin zu verheerender Wirkung auf die Umwelt und die Synergie im Zusammenleben. Seit Donald Trumps Wahlkampf ist das Links-rechts-Schema ausgehebelt; am 24.11.2016 hat die intellektuelle Welt ihr Restleben ausgehaucht. Der Islam verwischt die Fronten, und u.a. der sogenannte Antirassismus und die Gutmenschen-Medien vernebeln mit zunehmend ideologisch polarisierendem Denken in Meinungen. In der Schweiz hat im April 2017 die Blick-Gruppe für des gemäss Umfragen grösste Problem der Bevölkerung mit einem Integrations-Vertrag für Migranten, die Verantwortung übernommen. Damit würden die bisher am wenigsten Integrierten mehr integriert werden, als es die meisten so genannten Volksvertreter es eigentlich sind!

Die zum Wohle des Volkes eigentlich Angestellten, haben seit Jahrzehnten ohne wirklichkeitsbezogene Grundlagen und klare Verbindlichkeit an den grossen Problemen dieses Landes versagt und mit ihren versteckten, INTERNATIONAL-sozialisitischen Absichten das Volk  verwirrt. Und wie

damals,  am Ende der Sowjetunion, ist trotzdem die 6Ra-Schweizer Mentalität lebendig geblieben und wartet auf ihre Auferstehung - so wie SIE mit Ihrer Substanz auf Ihre! Das Staatsfernsehen spielt dagegen in der ARENA den Zerfall der Verantwortlichen auf Kosten des mit Zwangsgebühren für dumm verkauften Volkes vor und die Bundespolitik setzt die Verfassung immer mehr nicht mehr im Interesse des Volkes um und integriert sich immer mehr in die EU gegen den Geist der im Bundesbrief von 1291 begründeten 6Ra-Substanz der Schweiz zu deren Bewahrung gegenüber der Arglist der Zeit. Kurz, es ist auch in der Schweiz Zeit, dass sich ihre Bewohner, SIE zu ihrem eigenen Wohl, wieder auf die 6Ra-Substanz als ihre Wurzel hier besinnen! 

DIE RECHTE

1. Das Schweizer Recht gilt in der Schweiz für alle gemäss Bundesverfassung im Namen Gottes des Allmächtigen, konkret gemäss der Bedeutung der von ihm geschaffenen Ordnung der Wirklichkeit in der naturwissenschaftlich begründeten Ökologie, und den persönlich-relevanten Gesetzen der Lebens- durch Aufgabenerfüllung. Jeder Mensch ist vor den, ihn betreffenden Gesetzen für die Konsequenzen gleich verantwortlich.

2. Das Landesrecht steht über Religion, Ideologien und deren Spin und darüber anmassenden anderen Rechten und Spitzfindigkeiten. Der G1-Glaube ist die einem eigene, innere Beziehung zum G2-Durch-bruch seines X-Wesens auf dem eigenen G3-Lebensweg in G4-Wahrheit zur G5-Lebens- durch Aufgabenerfüllung da persönlich-relevant, soweit nicht beliebig unter der OPTION I; bloss hin zur Massenattraktivität oder eigensinnig substanzlos anmassend interpretiert, Privatsache. Daraus folgende Entscheidungen sind soweit freiwillig, wie sie nicht gegen die eigene OPTION II und die seiner Mitmenschen gerichtet sind. Niemand darf aus irgendwelchen anderen, religiösen, ideologischen, genderwahnsinnigen, und anderen nicht natur- und lebenswissenschaftlichen Gründe gezwungen werden, etwas zu tun oder zu unterlassen, das er oder sie nicht will.

3. Mann und Frau sind gleichberechtigt; die Geschlechter haben in allen nicht geschlechtsspezifischen Belangen die gleichen Rechte und Pflichten. Frauen und Männer werden in der Öffentlichkeit, bei der Arbeit und zu Hause mit gleichem Respekt für ihre OPTION II behandelt.

4. Jeder Einwohner der Schweiz geniesst im obigen Rahmen hohe persönliche Freiheit. Jeder darf nach den eigenen Vorstellungen leben, sofern keinem anderen dadurch ein Nachteil entsteht. Niemand darf wegen Herkunft, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Gesinnung oder Religion diskriminiert, oder pre-trans-trapt werden, sondern ist von Beteiligten und Institutionen, statt an deren OPTION I Komfortzone zu beschränken (trap), in der Entwicklung pre-zurück geblieben, der Lebensphase gerecht werdend zu fördern, und im Versuch, offene Probleme mit wirklich weiter führenden Lösungsansätzen zu trans-zendieren, in seiner OPTION II zu fordern, sich mit entsprechender Aufgabenerfüllung zu beweisen. 

5. Alle dürfen sich über alles aus ihrer OPTION II heraus zum Ausdruck bringen, und daraus verantwortlich mitwirken. Die Schweiz kultiviert kein Tabu, auch nicht die drei der OPTION I Wissenschaften, in Wort, Gedanken und Taten!

DIE PFLICHTEN

1. Jeder beherrscht oder lernt eine Landessprache. Nur wer Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch in Wort und Schrift beherrscht, ist in der Lage, am täglichen Leben teilzunehmen; und damit soll man seine obigen Rechte, und die seiner Mitmenschen verstehen und in seiner Lebensentwicklung achten und sie erfüllend, wirklichkeitsbezogen weiter zu entwickeln lernen.

2. Jedes Kind besucht die Schule – und respektiert die Regeln im Kontext des Obigen. Die Teilnahme am Unterricht verhilft allen Kindern zu einem guten Start in Gesellschaft und Arbeitswelt. Schulprogramm und Schulordnung sind für alle verbindlich. Lehrpersonen geniessen, wie gemäss den 10 Geboten die Eltern, besonderen Respekt für die Förderung obiger Rechte und die Forderung deren Verstehens und Einhaltung.

3. Jeder nimmt am Schweizer Alltag hin zu seiner Lebens- durch Aufgabenerfüllung teil. Wie, wo und auf welche Weise man sein tägliches Leben gestaltet, bleibt jedem dazu selbst überlassen. Die Schweiz toleriert jedoch keine Absonderung in Gruppen, die geltendes Recht missachten, beugen oder verhöhnen.

4. Jeder verteidigt die Freiheit im obigen Rahmen. Die Freiheit des Individuums für seine OPTION II ist ein ebenso hohes Gut wie die Freiheit des Landes gemäss seiner Bundesverfassung – beide sind nur dann gesichert, wenn sich jeder Einzelne für sie einsetzt.

5. Jeder sorgt für sich selbst. Alle erwachsenen Bewohner der Schweiz sorgen selber für ihre Existenz. Der Staat betreibt soziale Einrichtungen für die, denen das ohne Hilfe nicht gelingt, oder die mit ihrer Substanz und Fähigkeit in Wissenschaft, Darstellungskunst und Kultur wirklich erstrebenswert im obigen Rahmen Förderung verdienen.

DIE NORMEN

1. Man zeigt sein Gesicht, und macht sich in seinen Absichten nachvollziehbar verständlich.

2. Man reicht einander bei der Begrüssung und zum Abschied respektvoll die Hand.

3. Man behandelt allen voran Amtspersonen, ob Frau oder Mann, wo sie im obigen Rahmen qualifiziert sind, korrekt und mit Respekt.

4. Man hält Ordnung, Ehrlichkeit und Anstand hoch und steht dafür mit Zivilcourage und gewissenhaft integer weiter zu LebensErfüllenden Plattformen führend ein.

5. Man trägt Konflikte aus anderen Ländern und Kulturen nicht in die Schweiz und mischt sich nicht in fremde Händel ein, wo man nicht zu deren Befriedung erstrebenswert beitragen kann.

Jeder Bewohner der Schweiz sollte das beim Einwohnermeldeamt beglaubigen mit
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00.04.27: Qualifikation setzt ein gewisses Mass an Integration voraus...

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Dr. Peter Meier, Begründer von Applied Personal Science APS© - der noch fast überall fehlenden...
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Integrations-Vertrag als Voraussetzung für die eigene Qualifikation, LOVE CODE...                 Stand: 28.09.17